Achtung Preisänderung seit dem 01.03.2018
Erklärung
Im Preis inbegriffen ist immer nur eine der gewählten Auskünfte, sofern im Zuge der
Ermittlung (z.B. Ermittlung des Aufenthaltsortes) der Arbeitgeber des Schuldners
bekannt wird, teilen wir diesen ohne Berechnung dem Auftraggeber mit.
Wenn mehrere Auskünfte zu einer Person benötigt werden, würden wir es begrüßen
wenn Sie uns vorher kontaktieren. Wir bieten Ihnen dann einen Pauschalpreis an,
je nach den benötigten Informationen.
Ermittlungen vor Ort können von uns auch kostengünstig durchgeführt werden, da
wir in den meisten großen Städten einen Sachbearbeiter vor Ort haben.
Bzgl. einer Ermittlung vor Ort erstellen wir gerne ein Angebot.